Wirtschaftsförderung
Erftstadt
| Tel.: | 02235 - 409329 |
| 02235 - 409330 |
Sie haben Fragen zur optimalen Grundstücksnutzung, der Gestaltung Ihrer Außenanlagen oder der technischen Infrastruktur? Wir geben Ihnen mit dem Baugestaltungshandbuch zu diesen und vielen weiteren Fragestellungen maßgeschneiderte Antworten.
Der WirtschaftsPark Erftstadt gliedert sich in einen nördlichen und südlichen Teil. Für beide Teile besteht ein gültiges Baurecht. Für den nördlichen Teil gilt der Bebauungsplan 140 der Stadt Erftstadt, für den südlichen Teil gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans 141 A der Stadt Erftstadt.
Empfehlen Sie uns doch einfach mal weiter! Selbstverständlich können Sie einfach unsere Homepage weitergeben. Wie wäre aber mal mit einem Ausdruck des Flyers?
Werbung und Selbstdarstellung sind wichtig. Aus diesem Grund werben die Stadt Erftstadt und ortsansässige Unternehmen erstmalig gemeinsam für den Wirtschaftsstandort Erftstadt. Die 39-seitige Hochglanz-Broschüre mit dem Titel "Wirtschafts-einblick" setzt die Vorzüge des Wirtschaftsstandortes Erftstadt in Wort und Bild ins beste Licht. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch ein kostenfreies Exemplar zu.
Die Beiträge aus dem Wirtschaftsblatt (Standortmagazin) - Ausgabe für die Region Köln, Bonn, Aachen – sind ein gutes Beispiel für die Vermarktung des WirtschaftsPark Erftstadt mit dem Instrument der redaktionellen Anzeigen.
Auch in diesem Jahr veröffentlicht die Industrie und Handelskammer zu Köln zur diesjährigen Expo Real in München im Rahmen ihres Magazins wieder eine Regionalbeilage Rhein-Erft. Lesen Sie hier die PR-Anzeige zum WirtschaftsPark Erftstadt.